Manchmal gehen einem die Argumente aus. Aber kann es nicht sein, dass es noch welche gibt, die einem nur gerade nicht einfallen wollen? Was bleibt zu tun?
Wie kann man seinen Gegner überzeugen, dass weitere Argumente existieren, ohne in der Lage zu sein, solche anzuführen?
Eine leicht gelöste Aufgabe, solange diesem Gegner der Trugschluss im ad verecundiam-Argument nicht bewusst ist. Man muss nur einen Experten zitieren, der die eigene Meinung vertritt. Schließlich kennt der sich aus, weiß viel mehr als man selbst zum Thema...und außerdem ist er in der Regel auch nicht zur Hand, um zu widersprechen. Und man kann auf diese Weise auch noch aufs angenehmste sein Gegenüber für eingebildet erklären, vertritt er doch voller Inbrunst eine gegenteilige Meinung als der Experte!
Es spricht prinzipiell nichts dagegen Expertenmeinungen im Streitgespräch anzuführen. Aber dazu müssen einige Bedingungen erfüllt sein:
Wie kann man seinen Gegner überzeugen, dass weitere Argumente existieren, ohne in der Lage zu sein, solche anzuführen?
Eine leicht gelöste Aufgabe, solange diesem Gegner der Trugschluss im ad verecundiam-Argument nicht bewusst ist. Man muss nur einen Experten zitieren, der die eigene Meinung vertritt. Schließlich kennt der sich aus, weiß viel mehr als man selbst zum Thema...und außerdem ist er in der Regel auch nicht zur Hand, um zu widersprechen. Und man kann auf diese Weise auch noch aufs angenehmste sein Gegenüber für eingebildet erklären, vertritt er doch voller Inbrunst eine gegenteilige Meinung als der Experte!
Es spricht prinzipiell nichts dagegen Expertenmeinungen im Streitgespräch anzuführen. Aber dazu müssen einige Bedingungen erfüllt sein:
- man muss ihn richtig zitieren; nichts darf aus dem Kontext gerissen werden, denn das verfälscht die Aussage
- nur solche Aussagen sind zulässig, die der Experte in seiner Expertenfunktion auf seinem Sachgebiet trifft: so hat zum Beispiel ein Politiker nicht unbedingt die Kompetenz, sich inhaltlich korrekt über Gentechnologie zu äußern, selbst wenn er es auf seinem Gebiet bis zum Staatsoberhaupt geschafft hat
- er sollte als Experte allgemein anerkannt sein; sonst verschiebt sich die ursprüngliche Fragestellung nur darauf, ob er ein Experte ist, statt zu einer Antwort zu führen
- da selbst Fachleute sich in vielen Fragen uneins sind, muss man gegebenenfalls auch erwähnen, dass es in den Expertenreihen unterschiedliche Meinungen gibt, alles andere wäre schlichtweg unehrlich
- die zitierte Expertenmeinung darf nicht allzu alt sein. Was nun „zu alt“ bedeutet, schwankt von Sachgebiet zu Sachgebiet und von Thema zu Thema; da aber auf fast jedem Gebiet im Lauf der Zeit neue Erkenntnisse gewonnen werden, die die alten ersetzen, ergänzen oder korrigieren, gibt es wenig Sinn, jemanden als Beleg anzuführen, der weit weniger Information zur Verfügung hatte, sich seine Meinung zu bilden, als ein moderner Gegenpart. Man kann schlecht auf die Viersäftelehre pochen und das mit Hippokrateszitaten untermauern
- last not least: Selbst im günstigsten Fall sagt die Meinung eines Experten nichts aus, wenn das Sachgebiet selbst, für das er als Fachmann gilt, nicht legitim ist. Ebenso wie der Experte allgemein anerkannt sein muss, muss es auch das Sachgebiet sein. Vor allem muss es überhaupt existieren. Ein Wünschelrutengänger kann unter seinesgleichen noch so einen guten Ruf haben, ein Hellseher noch so anerkannt sein, ein Homöopath noch so berühmt und geschätzt...sie alle bleiben bisher den Beweis schuldig, dass die Dinge, die sie in ihren Aussagen interpretieren, überhaupt real sind
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